Beschreibung
Laseranwendungen am Menschen – wie bspw. die dauerhafte Haarentfernung mittels Diodenlaser – erfordern spezielles Fachwissen und Können. Die Anwendungen dürfen deshalb nur von solchen Personen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Die Anforderungen sind durch den Gesetzgeber geregelt:
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist nach aktueller Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher Optischer Strahlung (OStrV) und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ vorgeschrieben, dass mindestens ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu beauftragen bzw. zu bestellen ist. Die erworbene Qualifikation als Laserschutzbeauftragter muss alle 5 Jahre spätestens aufgefrischt werden.
Hinweis: Der Kurs zum Laserschutzbeauftragen ersetzt nicht einen Fachkundenachweis nach der NiSV und umgekehrt. Sie benötigen beide Nachweise.



