Warum ein Laserschutzkurs?
Laserschutzkurs
Nach § 5 der im Juli 2010 erlassenen und Ende 2017 novellierten deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) haben Arbeitgeber und Betreiber eines Lasergerätes (bspw. Diodenlaser zur dauerhaften Haarentfernung) die Pflicht, falls sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten mit Fachkenntnissen schriftlich zu bestellen. Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten (OStrV § 5 Absatz 2).
Sollten Sie den Fachkundenachweis nach NiSV für optische Strahlung erfolgreich absolviert haben oder aktuell absolvieren, dann müssen Sie dennoch ein Laserschutzzertifkat erwerben oder einen Laserschutzbeautragten bestellen. Die NiSV und der Laserschutzkurs sind nicht das selbe!
Melden Sie sich also gleich heute an und werden Sie zum Laserschutzbeauftragten.
Häufige Frage
ICH HABE SCHON EIN ZERTIFIKAT - IST DAS NOCH GÜLTIG?
Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie Ihr Zertifikat erneuern:
- Ihr LSK-Zertifikat ist älter als 5 Jahre. Die Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung ist zwar bereits festgeschrieben, und die BG ETEM spricht dabei von einem Zeitraum von 5 Jahren, jedoch wird das in Deutschland (und unter den BG) unterschiedlich gehandhabt/beurteilt - im Zweifelsfall also entweder einfach die Auffrischung machen oder direkt mit der lokalen Gewerbeaufsicht sprechen, inwieweit die Auffrischung als notwendig angesehen wird.
- auf Ihrem Zertifikat steht nur "nach BGV B2". Solch ein Zertifikat wäre veraltet, so dass ein Kurs mit den neuen Inhalte "nach OStrV und TROS" absolviert werden muss.
- auf Ihrem Zertifikat steht nur "teilgenommen" und nicht "mit Erfolg teilgenommen". Es reicht nicht mehr aus, lediglich an einer Schulung ohne Prüfung teilzunehmen. Es muss eine 15-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung verpflichtend durchgeführt werden.
Schulungsgebühr
Dieses Produkt ist gemäß § 4 Nr. 21 a bb) UStG umsatzsteuerbefreit-
Präsenz + Praxisanteil
-
Prüfung inkl. Zertifikat
Termine
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der in den kommenden Wochen geplanten Termine für den Laserschutzkurs.
April 2025
Termin: 25. April 2025
Ein Tag Präsenz inkl. Praxisanteil, Prüfung und Zertifikat
Termin: 25. April 2025 (ganztägig)
Uhrzeit: 11:00 – 18:00 Uhr
Ort: RUSH Akademie, Waltroper Str. 7, 44536 Lünen


